Online-Rechtsberatung
Ohne den Weg in die Kanzlei: Beratung durch unsere erfahrenen Anwälte per Video- oder Sprachanruf.
Familien- und ScheidungsrechtScheidungen in der Türkei werden nach dem türkischen Zivilgesetzbuch vor den Familiengerichten geführt. Die einvernehmliche Scheidung setzt mindestens ein Ehejahr und ein von beiden Ehegatten unterzeichnetes Protokoll voraus; die streitige Scheidung stützt sich auf Gründe wie Zerrüttung, Ehebruch oder Misshandlung.
StrafrechtVon der ersten polizeilichen Vernehmung bis zur Berufung bestimmt die Qualität der Verteidigung den Ausgang. Wir begleiten Vernehmungen, erstellen Verteidigungsschriften und vertreten vor Straf- und Schwurgerichten.
MietrechtDas türkische Mietrecht schützt Wohn- und Gewerbemieter stark; Vermieter können nur aus gesetzlichen Gründen wie Eigenbedarf, Bedarf des neuen Eigentümers oder Zahlungsverzug kündigen.
ErbrechtTürkisches Erbrecht gilt für Vermögen in der Türkei und häufig auch für türkische Staatsangehörige im Ausland. Erben benötigen einen Erbschein für Bankkonten und Immobilien; Streit entsteht oft um Pflichtteile und lebzeitige Übertragungen.
ArbeitsrechtArbeitnehmer in der Türkei haben Anspruch auf Abfindung, Kündigungsentschädigung, Überstunden und nicht genommenen Urlaub; ungerechtfertigte Kündigungen können zur Wiedereinstellung führen. Die meisten Ansprüche müssen zunächst in einer Pflichtmediation verhandelt werden.
Zwangsvollstreckung und InsolvenzForderungen werden in der Türkei über die Vollstreckungsämter beigetrieben; Schuldner können innerhalb von sieben Tagen widersprechen, danach muss der Gläubiger den Widerspruch gerichtlich beseitigen lassen.
Ausländer- und MigrationsrechtAusländer in der Türkei unterliegen bei Aufenthalt, Arbeitserlaubnis, Einbürgerung und Abschiebung strengen Fristen und Nachweispflichten.
VersicherungsrechtNach einem Verkehrsunfall können Verletzte Schadensersatz für Körperschäden und Verdienstausfall vom Versicherer des Unfallverursachers verlangen; Fahrzeughalter können die Wertminderung geltend machen.
IT- und InternetrechtBeleidigung, Bedrohung und Betrug im Internet sowie die rechtswidrige Veröffentlichung personenbezogener Daten werden nach dem türkischen Strafgesetzbuch und dem Gesetz Nr. 5651 verfolgt.
- 01
Erstgespräch
In der Kanzlei oder online hören wir Ihr Anliegen an, prüfen Ihre Unterlagen und gehen zum Fahrplan über.
- 02
Fahrplan und Honorar
Wir erläutern, wie Ihr Problem in kürzester Zeit und mit geringstem Aufwand gelöst werden kann.
- 03
Betreuung und Information
Ihre Akte wird von unseren Anwälten sorgfältig geführt; über Entwicklungen informieren wir Sie per E-Mail oder WhatsApp.
Wie läuft das Erstgespräch ab?
Bei der Terminvereinbarung werden Ihnen Umfang und ein etwaiges Honorar des Gesprächs vorab mitgeteilt. Im Gespräch hören wir Ihre Situation an und sagen Ihnen, welcher Weg geeignet ist; bei Mandatsübernahme wird das Honorar im Rahmen der türkischen Anwaltsgebührenordnung schriftlich vereinbart.
Bieten Sie Online-Beratung an?
Ja. Mit Mandanten aus anderen Städten und aus dem Ausland führen wir Videogespräche; Unterlagen können per WhatsApp oder E-Mail übermittelt werden.
Wie lange dauert mein Verfahren?
Das hängt vom Thema, vom Gericht und vom Verhalten der Gegenseite ab. Im Erstgespräch nennen wir realistische Zeiträume aus vergleichbaren Fällen; feste Termine versprechen wir nicht.
Übernehmen Sie Fälle außerhalb von Bakırköy?
Wir treten vor Gerichten in allen Bezirken Istanbuls und bei Bedarf in der gesamten Türkei auf.
Kann ich unter einem Beitrag eine Frage stellen?
Die über 2.800 beantworteten Fragen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information. Für Ihren eigenen Fall ist ein Gespräch nötig; schriftliche Fragen erreichen uns über WhatsApp.
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