Steuerbescheide und Strafen können durch Einigungsverfahren, Berichtigungsanträge und Klagen vor den Steuergerichten angefochten werden – jeweils mit kurzen Fristen.
Wir vertreten Steuerpflichtige in Einigungsgesprächen und Steuerprozessen und beraten zu steuerlichen Aspekten von Immobilien- und Erbschaftsvorgängen.
Beratung in diesem Bereich
- Einspruch gegen Bescheide und Strafen
- Einigungsverfahren
- Steuergerichtsverfahren
- Steuerplanung bei Immobilien und Erbschaft
In der Kanzlei oder per Video hören wir Ihr Anliegen an und prüfen Ihre Unterlagen.
Wir teilen schriftlich mit, welches Verfahren eingeleitet wird, mit welcher Dauer und welchen Kosten.
Schriftsätze, Termine und Beweise werden von einem Anwalt betreut.
Über jede Entwicklung informieren wir Sie per WhatsApp oder E-Mail.

