Nach einem Verkehrsunfall können Verletzte Schadensersatz für Körperschäden und Verdienstausfall vom Versicherer des Unfallverursachers verlangen; Fahrzeughalter können die Wertminderung geltend machen.
Wir machen Ansprüche gegenüber Versicherern, der Versicherungsschiedskommission und den Gerichten geltend und bearbeiten Lebens-, Kranken- und Sachversicherungsstreitigkeiten.
Beratung in diesem Bereich
- Körperschaden und Todesfallentschädigung
- Wertminderung des Fahrzeugs
- Versicherungsschiedskommission
- Abgelehnte Versicherungsleistungen
In der Kanzlei oder per Video hören wir Ihr Anliegen an und prüfen Ihre Unterlagen.
Wir teilen schriftlich mit, welches Verfahren eingeleitet wird, mit welcher Dauer und welchen Kosten.
Schriftsätze, Termine und Beweise werden von einem Anwalt betreut.
Über jede Entwicklung informieren wir Sie per WhatsApp oder E-Mail.

