Das türkische Mietrecht schützt Wohn- und Gewerbemieter stark; Vermieter können nur aus gesetzlichen Gründen wie Eigenbedarf, Bedarf des neuen Eigentümers oder Zahlungsverzug kündigen.
Wir vertreten Vermieter und Mieter in Räumungsverfahren, Mietfestsetzungs- und Anpassungsklagen, Kautionsstreitigkeiten und bei der Gestaltung von Mietverträgen.
Beratung in diesem Bereich
- Räumung wegen Eigenbedarf, Erwerb oder Zahlungsverzug
- Mietfestsetzungs- und Anpassungsklagen
- Mietverträge und Kündigungen
- Kaution und Schadensersatz
In der Kanzlei oder per Video hören wir Ihr Anliegen an und prüfen Ihre Unterlagen.
Wir teilen schriftlich mit, welches Verfahren eingeleitet wird, mit welcher Dauer und welchen Kosten.
Schriftsätze, Termine und Beweise werden von einem Anwalt betreut.
Über jede Entwicklung informieren wir Sie per WhatsApp oder E-Mail.

