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Mietrecht

Das türkische Mietrecht schützt Wohn- und Gewerbemieter stark; Vermieter können nur aus gesetzlichen Gründen wie Eigenbedarf, Bedarf des neuen Eigentümers oder Zahlungsverzug kündigen.

FahrplanWir prüfen Ihre Unterlagen und erstellen einen Fahrplan
Schnelle RückmeldungWir beantworten Ihre Anfrage schnellstmöglich
In der Kanzlei oder onlineVideogespräch und sicherer Dokumentenaustausch

Das türkische Mietrecht schützt Wohn- und Gewerbemieter stark; Vermieter können nur aus gesetzlichen Gründen wie Eigenbedarf, Bedarf des neuen Eigentümers oder Zahlungsverzug kündigen.

Wir vertreten Vermieter und Mieter in Räumungsverfahren, Mietfestsetzungs- und Anpassungsklagen, Kautionsstreitigkeiten und bei der Gestaltung von Mietverträgen.

Beratung in diesem Bereich

  • Räumung wegen Eigenbedarf, Erwerb oder Zahlungsverzug
  • Mietfestsetzungs- und Anpassungsklagen
  • Mietverträge und Kündigungen
  • Kaution und Schadensersatz
So arbeiten wir mit Mandanten
1 — Erstgespräch

In der Kanzlei oder per Video hören wir Ihr Anliegen an und prüfen Ihre Unterlagen.

2 — Fahrplan und Honorar

Wir teilen schriftlich mit, welches Verfahren eingeleitet wird, mit welcher Dauer und welchen Kosten.

3 — Führung der Akte

Schriftsätze, Termine und Beweise werden von einem Anwalt betreut.

4 — Information

Über jede Entwicklung informieren wir Sie per WhatsApp oder E-Mail.

Kontakt

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Kontaktieren Sie uns, um eine Lösung für Ihr Anliegen in diesem Bereich zu finden.

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