Von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zur Berufung bestimmt die Qualität der Verteidigung den Ausgang. Wir begleiten Vernehmungen, erstellen Verteidigungsschriften und vertreten vor Straf- und Schwurgerichten.
Ebenso vertreten wir Geschädigte als Nebenkläger und bearbeiten Strafanzeigen, Haftbeschwerden und Bewährungsangelegenheiten.
Beratung in diesem Bereich
- Vertretung im Ermittlungsverfahren
- Verteidigung vor Strafgerichten
- Haftbeschwerden und Auflagen
- Berufung, Revision und Verfassungsbeschwerde
In der Kanzlei oder per Video hören wir Ihr Anliegen an und prüfen Ihre Unterlagen.
Wir teilen schriftlich mit, welches Verfahren eingeleitet wird, mit welcher Dauer und welchen Kosten.
Schriftsätze, Termine und Beweise werden von einem Anwalt betreut.
Über jede Entwicklung informieren wir Sie per WhatsApp oder E-Mail.

