DE

Zwangsvollstreckung und Insolvenz

Forderungen werden in der Türkei über die Vollstreckungsämter beigetrieben; Schuldner können innerhalb von sieben Tagen widersprechen, danach muss der Gläubiger den Widerspruch gerichtlich beseitigen lassen.

FahrplanWir prüfen Ihre Unterlagen und erstellen einen Fahrplan
Schnelle RückmeldungWir beantworten Ihre Anfrage schnellstmöglich
In der Kanzlei oder onlineVideogespräch und sicherer Dokumentenaustausch

Forderungen werden in der Türkei über die Vollstreckungsämter beigetrieben; Schuldner können innerhalb von sieben Tagen widersprechen, danach muss der Gläubiger den Widerspruch gerichtlich beseitigen lassen.

Wir treiben Forderungen für Gläubiger bei und verteidigen Schuldner gegen unberechtigte Verfahren, einschließlich negativer Feststellungsklagen und der Freigabe gepfändeter Gegenstände.

Beratung in diesem Bereich

  • Vollstreckungsverfahren
  • Widerspruch und Aufhebung des Widerspruchs
  • Negative Feststellungs- und Rückforderungsklagen
  • Pfändung und Verwertung
So arbeiten wir mit Mandanten
1 — Erstgespräch

In der Kanzlei oder per Video hören wir Ihr Anliegen an und prüfen Ihre Unterlagen.

2 — Fahrplan und Honorar

Wir teilen schriftlich mit, welches Verfahren eingeleitet wird, mit welcher Dauer und welchen Kosten.

3 — Führung der Akte

Schriftsätze, Termine und Beweise werden von einem Anwalt betreut.

4 — Information

Über jede Entwicklung informieren wir Sie per WhatsApp oder E-Mail.

Kontakt

Zwangsvollstreckung und Insolvenz

Kontaktieren Sie uns, um eine Lösung für Ihr Anliegen in diesem Bereich zu finden.

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme verwendet.
Notfall-Anwalt0501 027 96 99WhatsApp