Forderungen werden in der Türkei über die Vollstreckungsämter beigetrieben; Schuldner können innerhalb von sieben Tagen widersprechen, danach muss der Gläubiger den Widerspruch gerichtlich beseitigen lassen.
Wir treiben Forderungen für Gläubiger bei und verteidigen Schuldner gegen unberechtigte Verfahren, einschließlich negativer Feststellungsklagen und der Freigabe gepfändeter Gegenstände.
Beratung in diesem Bereich
- Vollstreckungsverfahren
- Widerspruch und Aufhebung des Widerspruchs
- Negative Feststellungs- und Rückforderungsklagen
- Pfändung und Verwertung
In der Kanzlei oder per Video hören wir Ihr Anliegen an und prüfen Ihre Unterlagen.
Wir teilen schriftlich mit, welches Verfahren eingeleitet wird, mit welcher Dauer und welchen Kosten.
Schriftsätze, Termine und Beweise werden von einem Anwalt betreut.
Über jede Entwicklung informieren wir Sie per WhatsApp oder E-Mail.

