Türkisches Erbrecht gilt für Vermögen in der Türkei und häufig auch für türkische Staatsangehörige im Ausland. Erben benötigen einen Erbschein für Bankkonten und Immobilien; Streit entsteht oft um Pflichtteile und lebzeitige Übertragungen.
Wir unterstützen Erben beim Erbschein, bei der Teilung des Nachlasses, bei der Anfechtung von Testamenten sowie bei Herabsetzungs- und Ausgleichsklagen.
Beratung in diesem Bereich
- Erbschein für türkische und ausländische Erben
- Erbauseinandersetzung und Aufhebung der Gemeinschaft
- Testament und Erbvertrag
- Pflichtteils- und Ausgleichsansprüche
In der Kanzlei oder per Video hören wir Ihr Anliegen an und prüfen Ihre Unterlagen.
Wir teilen schriftlich mit, welches Verfahren eingeleitet wird, mit welcher Dauer und welchen Kosten.
Schriftsätze, Termine und Beweise werden von einem Anwalt betreut.
Über jede Entwicklung informieren wir Sie per WhatsApp oder E-Mail.

