Scheidungen in der Türkei werden nach dem türkischen Zivilgesetzbuch vor den Familiengerichten geführt. Die einvernehmliche Scheidung setzt mindestens ein Ehejahr und ein von beiden Ehegatten unterzeichnetes Protokoll voraus; die streitige Scheidung stützt sich auf Gründe wie Zerrüttung, Ehebruch oder Misshandlung.
Wir vertreten türkische und ausländische Mandanten in Scheidungs-, Sorgerechts-, Unterhalts- und Güterrechtsstreitigkeiten und beraten zur Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in der Türkei.
Beratung in diesem Bereich
- Einvernehmliche Scheidung und Protokoll
- Streitige Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht
- Unterhalt, Entschädigung und Vermögensteilung
- Anerkennung deutscher Scheidungsurteile in der Türkei
In der Kanzlei oder per Video hören wir Ihr Anliegen an und prüfen Ihre Unterlagen.
Wir teilen schriftlich mit, welches Verfahren eingeleitet wird, mit welcher Dauer und welchen Kosten.
Schriftsätze, Termine und Beweise werden von einem Anwalt betreut.
Über jede Entwicklung informieren wir Sie per WhatsApp oder E-Mail.

