DE

Familien- und Scheidungsrecht

Scheidungen in der Türkei werden nach dem türkischen Zivilgesetzbuch vor den Familiengerichten geführt. Die einvernehmliche Scheidung setzt mindestens ein Ehejahr und ein von beiden Ehegatten unterzeichnetes Protokoll voraus; die streitige Scheidung stützt sich auf Gründe wie Zerrüttung, Ehebruch oder Misshandlung.

FahrplanWir prüfen Ihre Unterlagen und erstellen einen Fahrplan
Schnelle RückmeldungWir beantworten Ihre Anfrage schnellstmöglich
In der Kanzlei oder onlineVideogespräch und sicherer Dokumentenaustausch

Scheidungen in der Türkei werden nach dem türkischen Zivilgesetzbuch vor den Familiengerichten geführt. Die einvernehmliche Scheidung setzt mindestens ein Ehejahr und ein von beiden Ehegatten unterzeichnetes Protokoll voraus; die streitige Scheidung stützt sich auf Gründe wie Zerrüttung, Ehebruch oder Misshandlung.

Wir vertreten türkische und ausländische Mandanten in Scheidungs-, Sorgerechts-, Unterhalts- und Güterrechtsstreitigkeiten und beraten zur Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in der Türkei.

Beratung in diesem Bereich

  • Einvernehmliche Scheidung und Protokoll
  • Streitige Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht
  • Unterhalt, Entschädigung und Vermögensteilung
  • Anerkennung deutscher Scheidungsurteile in der Türkei
So arbeiten wir mit Mandanten
1 — Erstgespräch

In der Kanzlei oder per Video hören wir Ihr Anliegen an und prüfen Ihre Unterlagen.

2 — Fahrplan und Honorar

Wir teilen schriftlich mit, welches Verfahren eingeleitet wird, mit welcher Dauer und welchen Kosten.

3 — Führung der Akte

Schriftsätze, Termine und Beweise werden von einem Anwalt betreut.

4 — Information

Über jede Entwicklung informieren wir Sie per WhatsApp oder E-Mail.

Kontakt

Familien- und Scheidungsrecht

Kontaktieren Sie uns, um eine Lösung für Ihr Anliegen in diesem Bereich zu finden.

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme verwendet.
Notfall-Anwalt0501 027 96 99WhatsApp